rüberdürfen

rüberdürfen
rü|ber|dür|fen <unr. V.; hat (ugs.):
1. hinüberkommen, -gehen, -fahren o. Ä. dürfen.
2. in ein anderes Land einreisen [u. dort bleiben] dürfen:
wer den Grenzpolizisten verdächtig erschien, durfte nicht rüber;
der Mann war schon vor 10 Jahren eingereist, der Rest der Familie durfte erst jetzt rüber.
3. hinübergebracht werden dürfen.

Universal-Lexikon. 2012.

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