- rüberdürfen
- rü|ber|dür|fen <unr. V.; hat (ugs.):1. hinüberkommen, -gehen, -fahren o. Ä. dürfen.2. in ein anderes Land einreisen [u. dort bleiben] dürfen:wer den Grenzpolizisten verdächtig erschien, durfte nicht rüber;der Mann war schon vor 10 Jahren eingereist, der Rest der Familie durfte erst jetzt rüber.3. hinübergebracht werden dürfen.
Universal-Lexikon. 2012.